Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Der Grund, warum jemand für den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat sitzt, war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2014, in dem mehr „Staatsferne“ und mehr Transparenz der Aufsichtsgremien gefordert wurde. Im Gegenzug zur Reduzierung der parteipolitisch besetzten Mitglieder auf ein Drittel wurden Vertreter gesellschaftlicher Bereiche wie „Minderheiten“, „LGBTQ“ oder eben „Internet“ ergänzt. In Sachen Transparenz waren die Änderungen hingegen weitgehend kosmetischer Natur. Gleich in der ersten Folge dieser Reihe habe ich deshalb zum „Dilemma der (fehlenden) Transparenz“ im Fernsehrat folgendes geschrieben (Hervorhebung ergänzt):
So wurde in § 9 Abs. 3 [der Geschäftsordnung des Fernsehrats] das Wort „grundsätzlich“ in jenen Satz eingefügt, der Sitzungen der Ausschüsse – im Unterschied zum Plenum – als „nicht öffentlich“ festlegt. Rechtlich erlaubt die Einfügung dieses Wortes, Ausschusssitzungen im Ausnahmefall doch öffentlich abzuhalten. An der „Vertraulichkeit von Beratungsunterlagen sowie Vorlagen“ ändert sich dadurch nichts. In der Praxis sind aber vor allem „Beratungsunterlagen und Vorlagen“ von großer Bedeutung[.]
Just so eine Vorlage war es, die mir kürzlich meine erste Abmahnung wegen (vermeintlicher) Verletzung der Geschäftsordnung durch die Vorsitzende des Fernsehrats, Marlehn Thieme, eingebracht hat. Ich solle den Link auf den Bericht zu „Stand und Entwicklung von funk“ aus meinem Blogeintrag entfernen (siehe Update zu Folge 29). Abgesehen von formalrechtlichen Argumenten wurde dieses Anliegen mir gegenüber unter anderem damit begründet, dass die Beratungen im Fernsehrat so freier und unabhängiger erfolgen und nicht durch eine Vorab-Bewertung in der (digitalen) Öffentlichkeit bestimmt würden.
Es wird niemanden überraschen, dass ich diese Einschatzung nicht teile. Ganz im Gegenteil sehe ich in der öffentlichen Debatte über Vorlagen einen großen Mehrwert und die Möglichkeit, mit relevanten Stakeholdern überhaupt in einen Austausch zu treten. Gerade im Zeitalter der sozialen Medien. Vorlagen gar nicht oder erst nach ihrer Behandlung im Fernsehrat zu veröffentlichen, vermittelt den Eindruck, eine breitere öffentliche Auseinandersetzung sei gar nicht gewünscht.
Öffentliche Sitzung, geheime Vorlagen?
Besonders absurd ist die Vertraulichkeitsvorschrift bei Vorlagen für die – per Gesetz – öffentlichen Fernsehratssitzungen. Wie soll es einer interessierten Öffentlichkeit überhaupt möglich sein, sich ein akkurates Bild von einer Debatte im Fernsehrat zu machen, wenn die der Diskussion zu Grunde liegenden Unterlagen nicht vorab öffentlich zugänglich sind?
Nun ist es nicht so, dass gar keine Dokumente zu den Fernsehratssitzungen online zugänglich gemacht werden. Nach jeder Sitzung sind unter fernsehrat.zdf.de die Tagesordnung und Anwesenheitsliste, ein Beschlussprotokoll, der Tätigkeitsbericht des Intendanten sowie ein Beschwerdebericht über behandelte Programmbeschwerden online zugänglich. Außerdem finden sich dort Links zu Aufzeichnungen der Pressekonferenzen im Anschluss des Fernsehrats sowie zu Pressemeldungen – letztere wirken dort allerdings etwas deplatziert, stammen diese doch von der Presseabteilung der Anstalt und haben wenig bis nichts mit Rundfunkaufsicht und mehr mit Promotion der Sender zu tun.
Welche Vorlagen sind (nicht) online?
Für die bisherigen drei Sitzungen des Fernsehrats im Jahr 2018 habe ich einmal ausgewertet, wieviele Vorlagen dem Fernsehrat zur Diskussion vorgelegt und wieviele (vorab oder im Nachgang) öffentlich zugänglich gemacht wurden. Das Ergebnis ist ernüchternd: Von insgesamt 29 Vorlagen sind gerade einmal 5 online zugänglich (siehe Abbildung). Neben den drei Tätigkeitsberichten des Intendanten sind das ein Bericht einer Arbeitsgruppe zur Strukturoptimierung und die Bilanz der Selbstverpflichtungserklärung des ZDF 2017–2018 (wobei beide nicht direkt verlinkt sondern separat auf zdf.de veröffentlicht wurden).

Zu den nicht öffentlich zugänglichen Dokumenten zählt unter anderem, kein Scherz, die Vorlage „Kooperationen im Programmbereich – Transparenzbericht 2017“. Auch die Vorlage „Rollenbilder, Beziehungsmodelle, Geschlechtergerechtigkeit: Familien- und Gender-Themen nach ‚ML mona lisa’ in ZDF-Formaten“ ist – zumindest soweit ich es ergoogeln konnte – nirgendwo online zugänglich. Abgesehen von den meisten Vorlagen bleiben auch die Wortprotokolle der ohnehin öffentlichen Sitzungen unter Verschluss.
Geheimhaltung schadet Glaubwürdigkeit
In Kenntnis der „geheimen“ Vorlagen, die ohnehin regelmäßig breit kursieren, wirkt die Geheimhaltung besonders unnötig. Angesichts der immer noch vergleichsweise großen Fernsehratsöffentlichkeit sind die Dokumente ohnehin so verfasst, als wären sie komplett öffentlich zugänglich. Gleichzeitig ist mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit ein kontraproduktives Signal gegenüber jeglicher interessierter Öffentlichkeit verbunden. Es entsteht der Eindruck, als gäbe es etwas zu verbergen. Darunter leidet die Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Medien. Umgekehrt würde ein höheres Maß an Transparenz den Mehrwert öffentlich-rechtlicher Medien gegenüber privaten Angeboten unterstreichen und so einen Beitrag zu deren Legitimation im digitalen Zeitalter leisten. Es ist wirklich an der Zeit, hier mehr Transparenz zu wagen.
